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   BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09   

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https://dejure.org/2009,6824
BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09 (https://dejure.org/2009,6824)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2009 - 5 StR 421/09 (https://dejure.org/2009,6824)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2009 - 5 StR 421/09 (https://dejure.org/2009,6824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung eines Urteils mangels Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt trotz Vorliegens eines Hangs zu übermäßigem Konsum alkoholischer Getränke

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 250 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Aufhebung eines Urteils mangels Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt trotz Vorliegens eines Hangs zu übermäßigem Konsum alkoholischer Getränke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
    Das Landgericht verweist zur Begründung (unter Bezugnahme auf BGHSt 49, 239) darauf, dass der Angeklagte nur zwei Monate vor der jetzt abgeurteilten Tat wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB wegen erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund Alkoholkonsums verurteilt worden war.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
    Dabei hat es jedoch verkannt, dass ein Abhängigkeitssyndrom nicht zwingende Voraussetzung für die Annahme eines Hangs ist (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 2 und § 64 Abs. 1 Hang 5).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
    Dieses muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.).
  • BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05

    Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
    Unter diesen Umständen hielt das Landgericht eine positive Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit zu Recht für nicht angezeigt und sah, nachdem es aus anderen Gründen zur Annahme des § 250 Abs. 3 StGB gelangt war, keinen Raum für eine weitere Milderung des Strafrahmens gemäß §§ 21, 49 StGB (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38).
  • BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges: Entbehrlichkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den zur Tatzeit in Folge von Alkoholkonsum in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Nichtrevidenten G., bei dem ebenfalls ein - behandlungsbedürftiges - "Alkoholproblem" (UA S. 15) festgestellt wurde, der jedoch keine Revision eingelegt hat, scheidet aus, da die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10

    Meistbegünstigung (doppelte Milderung; minder schwerer Fall); Unterbringung in

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 -, vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07 - und vom 9. November 2009 - 5 StR 421/09).
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